Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit, den Meldeweg für Barrieren und die rechtlichen Ansprechstellen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die öffentlich zugängliche Website www.website-check.de mit allen ihren Unterseiten.

Rechtsrahmen

Platzhalter: Rechtsrahmen Der Betreiber prüft vor dem Livegang, welcher Rechtsrahmen für diese Website gilt: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für bestimmte elektronische Dienstleistungen im privaten Bereich oder die BITV beziehungsweise Landesrecht für öffentliche Stellen. Die einschlägigen Vorschriften sind hier zu benennen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig vereinbar mit den Konformitätsstufen A und AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2.

Begründung: Die Website wurde von Grund auf nach WCAG 2.2 AA gestaltet, unter anderem mit ausreichenden Farbkontrasten, vollständiger Tastaturbedienbarkeit, sichtbaren Fokusmarkierungen, semantischer Struktur, Skip-Link und Respektierung der Systemeinstellung für reduzierte Bewegung.

Bewertungsmethode

Die Bewertung erfolgte als Selbstbewertung durch den Anbieter. Datum der Bewertung: August 2026.

Bekannte Mängel

Uns sind derzeit keine Mängel bekannt. Sollten Sie auf Barrieren stoßen, melden Sie sie uns bitte über den unten beschriebenen Weg. Wir nehmen jede Meldung ernst und prüfen sie zeitnah.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen, zum Beispiel Inhalte, die sich nicht mit der Tastatur erreichen oder nicht mit Vorlese-Software nutzen lassen, beschreiben Sie uns das Problem per E-Mail. Bitte nennen Sie dabei die betroffene Seite und möglichst das verwendete Gerät und die Software.

Kontakt: hallo@website-check.de

Platzhalter: Kontakt und Antwortfrist Die genannte E-Mail-Adresse ist ein Platzhalter und muss auf die tatsächlich genutzte Adresse gesetzt werden. Zusätzlich eine verbindliche Antwortfrist eintragen, zum Beispiel "Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen."

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie auch nach unserer Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden.

Platzhalter: Schlichtungsstelle Hier die zuständige Schlichtungsstelle je nach Rechtsrahmen mit Anschrift und Kontakt eintragen: beim BFSG die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), bei öffentlichen Stellen die Schlichtungsstelle des Bundes oder des jeweiligen Landes. Der Eintrag erfolgt, sobald der Rechtsrahmen geprüft ist.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 5. August 2026 erstellt und zuletzt am 5. August 2026 geprüft.